Änderungen in der PatientInnenversorgung

Die Klinik Diakonissen Schladming nimmt ab Montag, den 3. Mai, folgende Änderungen in der PatientInnenversorgung vor:

Keine Covid-Testung bei Zutritt

Seit vergangenen Dezember wurden alle Patientinnen und Begleitpersonen auf das Covid-19-Virus beim Zutritt in die Klinik getestet, wenn kein Test mitgebracht wurde. Diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr.

Covid-Testpflicht für alle terminisierten PatientInnen

Alle geplanten PatientInnen, unabhängig ob ambulant oder stationär, sind verpflichtet einen negativen Antigen- oder PCR-Test zur Behandlung mitzubringen. Der Antigentest darf nicht älter als 48 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Ausgenommen davon sind NotfallpatientInnen, also PatientInnen, die berechtigt ohne Terminvereinbarung die Spitalsambulanz aufsuchen müssen und Kinder, die jünger als 10 Jahre sind.

Besuchsverbot weiterhin aufrecht

Vom Besuchsverbot ausgenommen sind:

  • Verabschiedung von Sterbenden
  • Väter bzw. ein Geschwisterkind im Rahmen der Geburt
  • Besuche der Eltern bei Kindern
  • Unbedingt notwendige Besuche, die für das Wohl des Patienten unabdingbar sind

Die Besuchszeit ist mit 30 Minuten begrenzt. Eine Anmeldung am Stützpunkt ist unbedingt erforderlich.

Der Zutritt ist ab 3. Mai über den Haupteingang wieder möglich.

Fotocredit: Klinik Diakonissen Schladming/ Christoph Huber